Wir BILDEN die Zukunft

Wegweiser

Leitfaden für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf (Rehabilitanden)

Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und junge Erwachsene bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden.

Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit dieser Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen. Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt.

Eine Ausbildung im Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt wird durch die Agentur für Arbeit finanziert. Sprechen Sie Ihren Berufsberater auf eine Ausbildung in unserer Einrichtung an.

Ob Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, wird entschieden, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben.Diese Leistung soll Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.


Link zur Antragstellung

Weitere Informationen zur beruflichen Rehabilitation finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen