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Gesonderte Beratung und Betreuung in Sachsen-Anhalt (gBB)

Die sogenannte gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) im Bundesland wird auf Grundlage des Landesaufnahmegesetzes von Sachsen-Anhalt gefördert.

Zur Hauptzielgruppe gehören Asylsuchende, Geflüchtete mit einer sogenannten Duldung, Asylberechtigte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Angehörige sowie Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einer Niederlassungserlaubnis.

Das Angebot der gBB steht auch allen anderen zugewanderten Menschen offen, die hier leben, z.B. Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union.

Zu den Aufgaben der gBB zählen:

• Hilfestellung zur schnellen Eingliederung in das kulturelle und soziale Umfeld in Deutschland, • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche,
• Begleitung in Krisensituationen,
• Beratung zu Fragen von Sprachförderung, Fortbildung, Recht und Integration.