Das Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt – anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX (EV/BBB)
Das Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt ist seit mehr als 26 Jahren als Einrichtung für berufliche Rehabilitation in Sachsen-Anhalt vertreten. Wiederholt unternahm es Anstrengungen, sein Angebotsportfolio um Leistungen aus dem Bereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu erweitern.
Nach Novellierung des SGB IX erhielt es jetzt als 1. Unternehmen die Genehmigung als „anderer Leistungsanbieter“ für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich durch die Bundesagentur für Arbeit.
Im Rahmen der Gesetzgebung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) erweiterte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 60 SGB zum Januar 2018 das Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung und schaffte eine Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Leistungen im Eingangsverfahren (EV), Berufsbildungsbereich (BBB) und Arbeitsbereich können nicht nur in anerkannten WfbM, sondern – ganz oder teilweise – auch bei sogenannten „anderen Leistungsanbietern“ in Anspruch genommen werden.
Menschen mit Behinderung eröffnen sich eine größere Angebotsvielfalt und erweiterte Wahlmöglichkeiten im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben. Dies schließt auch das Wahlrecht ein, einzelne Leistungen zur beruflichen Bildung oder zur Beschäftigung bei unterschiedlichen Anbietern zu nutzen. Andere Leistungsanbieter können insbesondere Menschen mit Behinderung, die bislang eine Beschäftigung in einer WfbM kritisch gegenüberstanden, bedarfsgerechte Chancen zur Teilhabe eröffnen.