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Fachbereich Holztechnik

Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung

Der Beruf des "Fachpraktikers für Holzverarbeitung" ist besonders für diejenigen geeignet, die stärker praktisch begabt sind, Interesse an einem handwerklichen Beruf sowie eine Vorliebe für den Umgang mit dem Werkstoff Holz haben.

Der Fachpraktiker für Holzverarbeitung erledigt Arbeiten in Tischlerein und Produktionsbetrieben und wirkt unter Anleitung auch bei der Abwicklung umfangreicher Arbeitsaufträge mit.

Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung dauert 3 Jahre und erfolgt vor der HWK nach § 42 HWO im Sinne des § 2 SGB IX.

Tischler/-in

Tischler/-innen führen alle komplexen Aufgaben in Tischlereien mit unterschiedlichen Spezialbereichen aus. Die Ausbildung enthält eine umfangreiche Vorbereitung auf diesen Einsatz.

Die Hauptaufgabengebiete sind Möbelbau, Herstellung und Einbau von Türen und Fenstern und die Konstruktion von Sonderanfertigungen. Tischler erledigen ihre Aufgaben weitgehend selbstständig, unter Einsatz moderner Maschinen.

Die Ausbildung zum Tischler dauert 3 Jahre. Die Prüfung wird vor der HWK nach § 25 HwO abgelegt.