Wir BILDEN die Zukunft

Jugendhilfe im Strafverfahren

Wann wird die Jugendgerichtshilfe tätig?

Die Jugendgerichtshilfe wird von der Staatsanwaltschaft über alle Strafverfahren gegen Jugendliche (14 Jahre bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 Jahre bis zum 21. Lebensjahr) informiert.

Wir beraten, betreuen und begleiten straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach dem Strafverfahren vor Gericht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe...

  • beraten Betroffene, auch deren Eltern, über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und über Hilfeangebote und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen;
  • sprechen über die Hintergründe und Auslöser der Straftat;
  • begleiten Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung;
  • helfen bei Problemen mit Familie, Freunden, Wohnung, Schule und Ausbildung;
  • besuchen Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafvollzug;
  • organisieren und vermitteln u.a. gemeinnützige Arbeit, soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, Verkehrserziehungskurse

Die Jugendgerichtshilfe hat einen vollkommen anderen Auftrag als ein Rechtsanwalt bzw. Verteidiger. Sie ist weder Anwalt des Beschuldigten noch Erfüllungsgehilfe in der Strafverfolgung.

Wir stehen gern mit "Rat und Tat" zur Seite. Die Gespräche sind stets vertraulich. Alle Angaben und Aussagen gegenüber der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig!

Die Jugendgerichtshilfe erfüllt zwei Aufgaben:

Sie muss die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte durch die Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des Umfeldes im Jugendstrafverfahren zur Geltung bringen und eine Maßnahme im Gerichtsverfahren vorschlagen.

Daraus ergeben sich folgende Tätigkeiten:

  • Kontaktaufnahme und Gespräche mit den betroffenen Jugendlichen/Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten
  • Berichterstattung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft
  • Mitwirken in der Hauptverhandlung
  • Einleitung und Überwachung sowie Durchführung von Auflagen und Weisungen
  • Vollzugshilfen (Haftentscheidungshilfen, Betreuung in der U-Haft und der Strafhaft)
  • Hilfestellung bei der Wiedereingliederung

Wie entsteht der Kontakt zur Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Danach setzt sie sich mit den jungen Leuten und den Eltern in Verbindung.